Daniela Schneeberger, Nationalrätin FDP.Die Liberalen


Postauto macht Sorge

Thürnen, 22. März 2018


Geschätzte Damen und Herren, liebe Parteifreunde und Kollegen


Die Frühlingsession hat grosse Fragen aufgeworfen, die uns noch jahrelang beschäftigen werden – offensichtlich hat die Post und die Aufsicht durch das Departement Leuthard und das Bundesamt für Verkehr eine viel tiefer liegende Problematik an den Tag gebracht. Anscheinend ist es nicht gelungen, eine klare und ordentliche Führungskultur aufzubauen, die dazu dient im Interesse von Bürgerinnen und Bürgern anständig und ordentlich mit Steuergeldern die
gewünschten Dienstleistungen zu erbringen. Wir müssen uns fragen, ob eine solche Organisation, bei der die Regulierung, die Aktien des Unternehmens, die Aufsicht und der Service Public Auftrag sowie die Besetzung des Verwaltungsrates in einem Departement zusammengefasst sein dürfen.


Fall Postauto nimmt bedenkliche Formen an


Fast einen ganzen Vormittag debattierten wir im Nationalrat über die Vorgänge bei der Postauto AG. Alle sieben Fraktionen richteten dringliche Fragen an den Bundesrat. Die Antworten von Postministerin Doris Leuthard lassen mehr Fragen offen. Es geht dabei auch um die Fragen der Aufsicht, denn offensichtlich ist, dass viele Probleme schon länger bekannt waren, aber nicht thematisiert und schon gar nicht gelöst wurden. Dies ist fast schlimmer als der Vorfall selbst, denn es geht darum, dass das Vertrauen in die Führungskultur des Departements
erschüttert ist. Bundesbetriebe sind heikel, denn sie sind für die Menschen im Land da. Sie sind nicht irgendwelche Unternehmen, sondern stehen in einer Verantwortung gegenüber den Steuerzahlern. Das Vertrauen in die Institutionen darf nicht beschädigt werden. Wahrscheinlich wäre es nun konsequent einmal die Zielkonflikte im Departement anzugehen und diese zu lösen. Dort nämlich liegt die Wurzel des Übels. Es ist stossend, dass Service Public Auftrag,
Regulierung, Überwachung, Besetzung des Verwaltungsrats und Eigentum als Aktionärin in einer Hand zusammengefasst sind und es führt, wie dies nun zeigt, zu Problemen.


Kapitalbezug ist weiterhin möglich


Bei der Revision des Gesetzes über die Ergänzungsleistungen wollen Bundesrat und Parlament offenliegendes Sparpotenzial nutzen. Doch das Vorhaben der Landesregierung, den Bezug des Vorsorgekapitals aus der obligatorischen beruflichen Vorsorge bei Erreichen des Rentenalters oder bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit einzuschränken, ging zu weit. Personen, die eine ungekürzte Rente aus der beruflichen Vorsorge beziehen, seien weniger auf Ergänzungsleistungen angewiesen, lautete die Begründung. Einschränkungen beim Kapitalbezug kamen für die FDP-Fraktion nicht infrage. Schon im Vorfeld hatten wir beschlossen, dass wir hier keinem Kompromiss zustimmen werden. Die Vorlage geht nun zurück an den Ständerat.


Eidgenössische Steuerverwaltung überspannt den Bogen 

 

Werden Einkünfte oder Vermögenswerte erst auf Aufforderung der Behörden nachdeklariert, verfällt gemäss der Eidgenössischen Steuerverwaltung der Anspruch auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer. Unterdessen hat die Landesregierung das Problem erkannt und bei der Revision des Verrechnungssteuergesetzes Korrekturen angebracht. Trotzdem stimmte der
Nationalrat meiner Motion mit 133 zu 61 Stimmen bei einer Enthaltung deutlich zu, denn meine Forderung geht weiter als die Vorlage des Bundesrats. So haben wir nun auch den Druck gegenüber dem Bundesrat aufrechterhalten.


Vorstösse, die Laune machen 

 

In dieser Session kamen auch zahlreiche Vorstösse zur Abstimmung, die ein positives Bild auf die Politik in Bern ermöglichen, auch wenn manchmal mit einem Augenzwinkern:
- Die Pflicht die Steuererklärung zu unterschreiben wurde gestrichen, das erleichtert die digitale Eingabe derselben.
- Die Post soll für Menschen, die brieflich abstimmen und wählen wollen, die Portokosten übernehmen, unter dem Stichwort «85 Rappen für mehr Demokratie»
- Mit einem höheren Pauschalabzug für Krankenkassenprämien sollen die
Steuerpflichtigen beim Bund entlastet werden: Alleinstehende sollen statt heute 1700.- neu 3000.-, Ehepaare statt 3500.- neu 6100.- abziehen können. Pro Kind respektive pro unterstützungsbedürftige Person können 1200 Franken (heute 700 Franken) abgezogen werden.
- Der Bund soll den Leistungsvertrag mit dem Nationalen Pferdezentrum so anpassen, dass ein Mindestbestand von Reitpferden der Armee gewährleistet ist. Darüber sind sich National- und Ständerat im Grundsatz einig. Differenzen gibt es bei der Frage, wie hoch der Bestand sein soll. Der Ständerat sagt 65 Pferde, der Nationalrat 55 Pferde. Es sind nun 45 Pferde laut einer neuen Evaluation des Bundesrates.


Und nun freue ich mich auf meine Skiferien und wünsche Ihnen frohe Ostertage! 

 

Daniela Schneeberger

Nationalrätin FDP BL


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