FDP Parolen - kant. Abstimmung vom 10. Feb.2019
Ja zum Gesetz über die Abgeltung von Planungsmehrwerten
2 x Nein zur Ausgleichsinitiative der Gemeinden
Der Parteirat der FDP Baselland hat am 13. Dezember 2018 die Parolen für die kantonalen Abstimmungen vom 10. Februar 2019 gefasst.
Ohne Gegenstimme spricht sich die FDP für das Gesetz über die Abgeltung von Planungsmehrwerten aus. Um zu verhindern, dass dem Kanton durch den Bund ein Verbot auferlegt wird, Bauland auszuscheiden, müssen die Vorgaben des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes über die Erhebung einer Planungsmehrwertabgabe im Kanton bis am 1. Mai 2019 effektiv umgesetzt sein. Die Mehrheit im Landrat entschied, dass die Vorlage auf der bundesrechtlichen Minimalvariante von 20% Mehrwertabgabe auf Neueinzonungen basieren soll. Absicht dieser Vorgabe auf Bundesebene ist es, der Zersiedelung entgegenzuwirken. Für die FDP ist von Bedeutung, dass die Vorlage dieser Absicht entspricht und nicht dafür genutzt wird, weitere neue Abgaben für Grundeigentümer wie zum Beispiel auf Um- und Aufzonungen einzuführen. Diese würden wiederum dem Ziel der Verdichtung wiedersprechen. Mit der Vorlage können Gemeinden künftig zusätzlich zur Mehrwertabgabe mit Grundeigentümern Infrastrukturvereinbarungen bei Quartierplanungen und Ausnahmeüberbauungen nach einheitlichem Plan abschliessen. Dieses Instrument erachtet die FDP als wichtig. Bereits die heutige Praxis zeigt das entsprechende Bedürfnis.
Sehr deutlich fasste die FDP die Nein-Parole zur nichtformulierten Gemeindeinitiative über den Ausgleich der Sozialhilfekosten (Ausgleichsinitiative). In der Ausgleichsinitiative verlangen elf Einwohnergemeinden den Ausgleich der Sozialhilfekosten. 70 Prozent der Nettosozialhilfekosten sollen gleichmässig auf alle Gemeinden umverteilt werden und nur die restlichen 30 Prozent von den jeweiligen Wohngemeinden selbst getragen werden müssen. Stark belastete Gemeinden erhalten bereits heute eine Lastenabgeltung von jährlich 8,4 Millionen Franken. Der Regierungsrat hat zudem die Möglichkeit, Gemeinden individuell und bedarfsgerecht mit Härtebeiträgen zu unterstützen. Die Freisinnigen sprechen sich gegen die Ausgleichsinitiative aus, weil wegen dem angestrebten Kostenausgleich das Kostenbewusstsein sinken und die Gesamtkosten steigen würden.
Als Entgegenkommen gegenüber den Initianten hat der Landrat einen Gegenvorschlag formuliert, der einen Solidaritätsbeitrag an Gemeinden mit einer sehr hohen Sozialhilfequote vorsieht. Auch beim Gegenvorschlag fasste die FDP klar die Nein-Parole. Im Gegensatz zur ersten Version des Gegenvorschlags, der im Landrat knapp scheiterte, soll in der nun vorliegenden Variante mit dem Solidaritätsbeitrag ein weiteres Finanzausgleichsinstrument geschaffen werden. Die FDP befürchtet eine immer grösser werdende Komplexität des Systems. Zudem hat der Landrat den Solidaritätsbeitrag von 5 Franken auf 10 Franken pro Einwohner erhöht und damit auch der Empfehlung der Konsultativkommission der Gemeinden «Aufgabenteilung und Finanzen» KKAF widersprochen. Für den Fall, dass in der Abstimmung sowohl die Initiative als auch der Gegenvorschlag bejaht werden (Stichfrage), sprechen sich die Freisinnigen für den Gegenvorschlag aus. Die FDP anerkennt trotz der 2x Nein-Parole den Handlungsbedarf bei den Sozialhilfekosten und dass diese in gewissen Gemeinden zu grösseren finanziellen Problemen führen. Als Lösung kann eine entsprechende Anpassung beim Härtebeitrag in Betracht gezogen werden.
Die Parolenfassung hat aus terminlichen Gründen ausnahmsweise – wie in den Statuten geregelt – der Parteirat anstelle des Parteitags vorgenommen. Seite 2 Kontakt: Saskia Schenker, Parteipräsidentin a.i., Landrätin, 079 212 78 65 Daniel Piller, Leiter Kommunikation FDP Baselland, 079 341 36 78